AGB / Teilnahmebedingungen


Sarah Besch I Yoga & Fotografie (Stand: März 2023)

Allgemeines

1.1. Sarah Besch I Yoga und Fotografie ist u.a. ein Yogastudio in der Poststr. 2 in 54347 Neumagen-Dhron. Mit meinem Studio biete ich Gruppen- und Einzelunterricht, sowie Workshops und Retreats an. Diese AGBs gelten für sämtliche Angebote von Sarah Besch in den Räumlichkeiten in der Poststr. 2 in 54347 Neumagen-Dhron, sowie in anderen Wirkungsstätten und für das Online Angebot.

1.2. Ich behalte mir vor, meine Klassenangebote, Yogalehrer*innen, den Stundenplan, die Preise und Öffnungszeiten sowie den Ort der Kursdurchführung in zumutbarer Weise zu ändern. Dies gilt insbesondere für kurzfristige Schließungs- und Wartungsarbeiten und saisonbedingte Reduzierung der Yogaklassen im Sommer. Das Studio ist berechtigt, innerhalb jeden Jahres bei Umbauarbeiten o.ä. organisatorischen Gründen bis zu zwei Wochen und auch bei ca. zehntägigen Betriebsferien, die frühzeitig per Aushang bekannt gegeben werden, zu schließen, ohne dass dadurch die Zahlungsbedingungen berührt werden. An gesetzlichen Feiertagen und den Schul-Ferientagen in Rheinland-Pfalz, können die Yogaklassen entfallen. Der/die Teilnehmer/in ist nicht berechtigt, im Falle eines Kursausfalls aus triftigen organisatorischen Gründen, zumutbaren Veränderungen der örtlichen Lage oder der allgemeinen Öffnungszeiten das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen oder eine Reduzierung der Nutzungsgebühren zu verlangen.

1.3. Die Teilnehmer*Innenzahl von Gruppen-Klassen kann beschränkt werden, wenn dies für den ordnungsgemäßen Ablauf der Stunde erforderlich ist. Der/die Yogalehrer/in kann die Klasse kurzfristig entfallen lassen, wenn weniger als vier Teilnehmer*Innen anwesend sind. Nach Beginn einer Yogastunde oder eines Workshops besteht kein Anrecht mehr auf Einlass. Ein Anspruch auf die Durchführung einer Klasse durch eine/n bestimmte/n Lehrer/in besteht nicht.

 

2. Tarife/Teilnahmevereinbarung/5-er und 10er Karten/ Workshops/ Event

2.1. Die Kursgebühren sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen. Probestunden und das Mini-Abo sind einmalig und nur für Neukunden*Innen nutzbar.


2.2. Mit einer Teilnahmevereinbarung/Vertrag können, tarifabhängig, alle angebotenen regulären Klassen von Sarah Besch I Yoga & Fotografie besucht werden. Alle Verträge haben eine Laufzeit von 6 Monaten. Die Anmeldung ist mit Abgabe des unterschriebenen Teilnahmevertrages gültig. Der Vertrag verlängert sich automatisch um 6 Monate, wenn dieser nicht mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt wurde. Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine außerordentliche Kündigung ist dann möglich, wenn eine schwerwiegende Verletzung bzw. Krankheit mit Attest nachgewiesen ist, die den Besuch jeglicher Yoga Angebote langfristig ausschliesst, oder unter Vorlage einer Bescheinigung eines Einwohnermeldeamtes, das eine Verlegung des Wohnsitzes an eine Adresse nachweisen kann, die vom Nutzungsort (i.e. Studio) mehr als 40 Kilometer entfernt liegt. Mit dem Abschluss einer Mitgliedschaft ermächtigt der/die Teilnehmer/in Sarah Besch I Yoga & Fotografie, den Monatsbeitrag von einem inländischen Bankkonto via elektronischem Lastschriftverfahren einzuziehen. Dies ist in einem gesondert zu unterschreibendem Lastschriftmandat zu regeln. Der Abbuchungszeitraum ist auf den 1. eines Monats festgelegt, ist dies ein Samstag, Sonntag oder Feiertag, dann auf den vorherigen Werktag. Zu diesen Terminen können Verträge beginnen. Soll eine Mitgliedschaft vorher beginnen, muss der Monatsbeitrag anteilig für den Restmonat via Überweisung gezahlt werden. Im Falle einer nicht eingelösten oder zurück gereichten Lastschrift wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 10 € je fehlerhafter Abbuchung erhoben. Änderung der Anschrift und der Bankverbindung des Mitglieds sind Sarah Besch I Yoga & Fotografie unverzüglich mitzuteilen. Alle Vereinbarungen sind personengebunden und nicht auf eine andere Person übertragbar.


2.3. Bei Krankheit von mindestens 4 Wochen und Vorlage eines ärztlichen Attests oder Auslandsaufenthalt von mind. 4 Wochen können die 6-monatigen Mitgliedschaften um diesen Zeitraum pausiert werden. Dies ist Sarah Besch I Yoga & Fotografie (Poststr. 2, 54347 Neumagen-Dhron) frühzeitig und schriftlich anzuzeigen, spätestens zu Beginn der Ruhezeit. Eine rückwirkende Erklärung ist nicht möglich. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich dadurch um die Zeit der Krankschreibung/Abwesenheit.

Bei Schwangerschaft kann die Mitgliedschaft sofort auf Eis gelegt werden und nach der Schwangerschaft wieder in Anspruch genommen werden. Das Einfrieren der Mitgliedschaft muss schriftlich im Vorfeld beantragt werden, eine nachträgliche Anrechnung ist nicht möglich.


2.4. Für Unterrichtseinheiten, die ausfallen, wird möglichst Ersatz geboten, es besteht jedoch kein Anspruch seitens des/der Teilnehmer/in darauf.


2.5. Verträge: Der/die Teilnehmer/in kann seine Vereinbarung beliebig hochstufen (d.h. von Basic auf All-In). Eine Abstufung kann erst 3 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen. Eine Ab- oder Aufstufung Sarah Besch I Yoga & Fotografie mindestens 3 Wochen vor Monatsende mitzuteilen.

1. Basic: Es können 5 beliebige Klassen pro Monat besucht werden. Nicht eingelöste Klassen können nicht in den Folgemonat übertragen werden.

2. All-In: Es können beliebig viele Klassen pro Monat besucht werden.


2.6. Workshops

Die Anmeldung für einen Workshop ist verbindlich. Mit der Anmeldung wird die Kursgebühr fällig. Anmeldungen zu Workshops, Events oder Specials sind verbindlich. Mit der Anmeldung wird die Kursgebühr fällig. Eine Stornierung nach Reservierung ist nicht mehr möglich. Der Workshopplatz kann ggf. an eine andere Person übergeben werden. In diesem Fall muss Sarah Besch I Yoga & Fotografie vor Beginn des Workshops informiert werden.

Ich behalten mir vor, bei nicht vorhersehbaren Ereignissen (z.B. Krankheit des Dozenten o.ä.) oder dem Nicht-Erreichen der Mindestteilnehmer*Innenzahl den Workshop zeitlich zu verlegen, einen Ersatz-Lehrer/in zu stellen oder den Workshop abzusagen. Bei einer zeitlichen Verlegung des Workshops können die Teilnehmer*Innen zwischen der Teilnahme am Ersatz-Termin oder einer Rückerstattung der bereits geleisteten Workshopgebühr wählen.

Sollte der Workshop von Sarah Besch I Yoga & Fotografie aus ersatzlos abgesagt werden, wird die Workshopgebühr zu 100% zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmenden, insbesondere Schadensersatzansprüche wie z.B. Reise- oder Hotelkosten bei Änderungen oder Absage eines Workshops, bestehen nicht. 



3. Datenschutzbestimmungen

Personenbezogene Daten werden von uns auf Grundlage der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert, verarbeitet und genutzt. Die Daten werden lediglich für diesen Zweck verwendet und für die Dauer der Bearbeitung in elektronischer Form gespeichert. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in die Verarbeitung der Daten ein. Alles weitere regelt unsere Datenschutzverordnung. 


4. Haftungsausschluss

Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Insbesondere ausgeschlossen ist die Haftung für Gesundheitsschäden aufgrund der Teilnahme der angebotenen Kurse, sofern diese nicht durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Lehrers oder der Lehrerin verursacht und diesem/diesen auch objektiv zurechenbar sind. Dies gilt auch für die Teilnahme an Kursen, Workshops, Reisen, Retreats sowie Ausbildungen. Bekannte akute oder chronische Erkrankungen, gesundheitliche Einschränkungen, Eingriffe sowie Schwangerschaft sind dem jeweiligen Lehrer zwingend vor der Inanspruchnahme einer Leistung mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, ist eine Haftung für jedwede aufgrund der Nichtmitteilung entstehenden Schäden ausgeschlossen, sofern der jeweilige Lehrer oder die jeweiligen Lehrer nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln. Die Unterbringung von eigenen Gegenständen bzw. Wertgegenständen in den Räumlichkeiten von Sarah Besch I Yoga & Fotografie erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Haftung für den Verlust und sämtlicher im Zusammenhang mit eigenen Wertgegenständen entstandenen Schäden ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Unternehmers. Die Haftung für selbstverschuldete Unfälle ist ausgeschlossen. Glasflaschen bzw. –tassen und sonstige spitze, scharfe Gegenstände, die ein erhöhtes Verletzungsrisiko bergen, dürfen nicht mit in den Unterrichtsraum genommen werden. Gegenstände die eine Rutschgefahr verursachen (z.B. nasse Handtücher in der Umkleidekabine) sind sorgfältig zu platzieren, sodass auch andere Kursteilnehmer*Inenn nicht gefährdet sind. Die Haftung für hierdurch entstehende Schäden ist bei Zuwiderhandlung ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Unternehmers. Den Anweisungen der Leherenden ist Folge zu leisten. Alle Schäden, die durch eine Zuwiderhandlung gegen die Anweisungen des jeweiligen Lehrers entstehen, sind nicht haftbar, sofern seitens des jeweiligen Lehrers kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt, das für den Schaden im zivilrechtlichen Sinne kausal und objektiv zurechenbar ist.